Definitionen der Heimarbeit (Stand: September 2010)
Heimarbeit
Heimarbeit ist die Bezeichnung für bezahlte Arbeit, die in der Privatwohnung ausgeführt wird, ohne dass die Arbeitenden selbstständig sind. Es kann sich um ein befristetes oder um ein Dauerarbeitsverhältnis handeln oder auch um eine Arbeit, die teils zu Hause, teils in den Räumen des Arbeitgebers ausgeführt wird.
Unselbstständige Heimarbeit
Der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers liegt immer in einer selbstgewählten Arbeitsstätte. Diese kann zum Beispiel in der Wohnung des Arbeitnehmers liegen. "Unselbstständige" Heimarbeit bedeutet, das der Arbeitnehmer NICHT selbständige Erwerbsarbeit ausführt. Meistens findet unselbständige Arbeit von zu Hause in der Produktion statt. Der Arbeitgeber stellt die Produktionsmittel zur Verfügung. Der Arbeitgeber behält dabei das Eigentum der nicht fertigen sowie fertiggestellten Produkte. Der Lohn bezieht sich entweder auf ein Entgeld je Stunde oder je bearbeitetes Stück. In Einzelfällen ist auch beides möglich. Unselbstständige Heimarbeit wird von Gewerbeaufsichtsämtern überwacht. Somit sollte gewährleistet sein, das die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.
Ein Heimarbeiter definiert sich ursprünglich auch dadurch, dass er wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig ist, seine Arbeitszeit jedoch frei einteilen kann, über den Umfang seiner Arbeit frei bestimmt - kein Direktionsrecht des Auftraggebers - und seinen Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung oder an selbst bestimmter Arbeitsstätte hat. Deshalb handelt es sich um arbeitnehmerähnliche Selbständige. Diese sind durch das Heimarbeitsgesetz geschützt. Der Arbeitgeber stellt das erforderliche Material bereit und ist Eigentümer des hergestellten Produkts. Die Entlohnung erfolgt durch Mindestentgelte je Stunde oder pro Stück.
Selbstständige Heimarbeit
Neben dieser Gruppe der unselbständigen Heimarbeiter gibt es die selbständig tätigen Heimarbeiter. Sie bieten Ihre Produkte und Dienstleistungen als Unternehmer, z.B. als Freiberufler an. Dazu gehören auch die Hausgewerbetreibenden. Abgerechnet wird auf Honorarbasis, auf Stundenbasis oder über Stückpreise.
Ist oftmals unabhängig von einem Arbeitgeber. Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer selbst, oder ein Kunde hat einen Auftrag gegeben. Für diese Art von Heimarbeit wird fast immer ein Gewerbeschein benötigt, ansonsten machen Arbeiter sich sehr wahrscheinlich strafbar!
Teleheimarbeit
Inzwischen werden auch Arbeitnehmer, die in einem Home-Office arbeiten bzw. für die ein Telearbeitsplatz eingerichtet wurde, umgangssprachlich als Heimarbeiter bezeichnet.
Telearbeit bedeutet von zu Hause aus über moderne Kommunikationsmittel wie Computer, Telefon und Fax zu arbeiten. Es werden zum Beispiel Kunden betreut (Termine vereinbart, etc) oder auch Texte geschrieben. Teleheimarbeit bietet ein weites Spektrum an Arbeitsstellen an!
Heimarbeiter
Als Heimarbeiter wird eine Person dann bezeichnet, wenn der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung oder einer anderen eigenen Betriebsstätte liegt. Der Heimnarbeiter ist hier alleine oder zusammen mit Familienangehörigen im Auftrag eines Unternehmens erwerbsmäßig tätig. Das Produkt der Heimarbeit geht nach Fertigstellung an das arbeitgebende Unternehmen zurück und wird nicht von dem Heimarbeiter selbst vertrieben. Bei solch einem Job kann der Arbeitnehmer seine Rohstoffe und Werkzeuge vom Arbeitgeber gestellt bekommen oder diese selber beschaffen. Seine Eigenschaft als Heimarbeiter wird durch die selbständige Beschaffung der Materialien nicht beeinträchtigt. Bei der Heimarbeit dürfen allerdings nicht mehr als zwei fremde Hilfskräfte im eigenen Haushalt beschäftigt werden. Im Grunde ist allerdings vor allem die tatsächliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeger entscheident bei der Feststellung, ob ein Job Heimarbeit ist oder nicht.
Heimarbeit-Bereiche
Heimarbeit ist aufgrund der technischen Möglichkeiten auf die unterschiedlichsten Tätigkeiten anwendbar. Diese können Dienstleistungen wie Telefonakquise, Buchhaltung, Journalismus, Übersetzungsdienste, Programmierertätigkeiten sein, oder auch ein eigenes Geschäft als Friseur oder Tagesmutter, aber auch ein Vertriebsunternehmen, z.B. als eBay-Händler, zählt dazu. Die Aufzählung zeigt, dass im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen Heimarbeit v.a. einfachste Arbeiten umfasste, mittlerweile auch anspruchsvolle Aufgaben aufgrund der modernen technischen Möglichkeiten von zuhause aus durchgeführt werden können.